Berechnung des gesetzlichen Arbeitslosengeldes (ALG 1) nach SGB III §§ 149–153: Pauschaliertes Nettoentgelt, Steuerklassen, Kinderbonus und Anspruchsdauer.
Berechnung des gesetzlichen Arbeitslosengeldes (ALG 1) nach SGB III §§ 149–153: Pauschaliertes Nettoentgelt, Steuerklassen, Kinderbonus und Anspruchsdauer.
Reguläres Bruttoeinkommen vor Arbeitslosigkeit (BBG West 2026: 8.050 € / Ost: 7.550 €)
Ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer bei ausreichender Versicherungszeit
Mindestens 12 Monate für 6 Monate Anspruch; 24 Monate für reguläre 12 Monate
Voll berücksichtigt
Nach § 147 SGB III
Ohne Kind
Zu vorigem Nettolohn
Das ALG 1 ersetzt 60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettoentgelts.
| Berechnungsschritt | Täglich | Monatlich (30 Tage) |
|---|---|---|
| Bruttoarbeitsentgelt (Bemessungsentgelt) | 124.93 € | 3747.95 € |
| - Sozialversicherungspauschale (20 %) | -24.99 € | -749.59 € |
| - Lohnsteuerabzug (Steuerklasse & Soli) | -19.99 € | -599.67 € |
| = Pauschaliertes Nettoarbeitsentgelt | 79.96 € | 2398.68 € |
| x Gesetzlicher Leistungssatz | 60 % | |
| = Arbeitslosengeld I Auszahlung | 47.97 € | 1439.21 € |
| Versicherungsmonate | Mindestalter | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| mind. 12 Monate | Jedes Alter | 6 Monate |
| mind. 16 Monate | Jedes Alter | 8 Monate |
| mind. 20 Monate | Jedes Alter | 10 Monate |
| mind. 24 Monate | Jedes Alter | 12 Monate |
| mind. 30 Monate | ab 50 Jahre | 15 Monate |
| mind. 36 Monate | ab 55 Jahre | 18 Monate |
| mind. 48 Monate | ab 58 Jahre | 24 Monate |
ALG 1 = Pauschaliertes Nettoarbeitsentgelt × 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind)Das Arbeitslosengeld I basiert auf dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zur Ermittlung des pauschalierten Leistungsentgelts werden eine 20%-Sozialversicherungspauschale sowie Lohnsteuer nach der jeweiligen Steuerklasse abgezogen.
Offizielle Modellrechnungen für deutsche Tarife, Gesetze und Sozialleistungen.
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