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Deutschland Sozialleistungen & Familienförderung 2026Oktober 2026IEEE-754 Decimal.js Verifiziert

2026 Deutschland Sozialleistungen, Elterngeld, Bürgergeld & Rente Referenzszenarien

Bürgergeld Regelbedarf (Single)
563 € / Monat
Regelbedarfsstufe 1 gemäß SGB II
Elterngeld Höchstbetrag
1.800 € / Monat
Basiselterngeld max. 14 Monate (BEEG)
Aktueller Rentenwert (Bund)
39,32 €
Einheitlich West und Ost (SGB VI)
Redaktionelle Analyse & Methodik-Leitfaden

Übersicht und Benchmark-Berechnungen für zentrale deutsche Sozial- und Familienleistungen im Jahr 2026. Basierend auf aktuellen gesetzlichen Vorgaben (SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB XI, BEEG, WoGG und MuSchG).

Verwendete offizielle Berechnungswerkzeuge

Simulieren Sie diese Richtwerte interaktiv mit Ihren individuellen Beträgen.

Offizielle Datenverifikation & Zitierzentrum

Alle Tilgungs- und Modellrechnungsdaten wurden mit der Calconova Finanzmodellierungs-Engine (IEEE-754 verlustfrei decimal.js) und den aktuellen gesetzlichen Parametern verifiziert.

Verifikations- & Quellensatz

"Daten und Simulationsszenarien bereitgestellt von Calconova Deutschland (calconova.com/de-de)."

Interaktiver Hinweis & Handlungsaufforderung

"Für individuelle Berechnungen und Fallkonstellationen nutzen Sie die spezialisierten Calconova Rechner."

Umfassende Szenario-Datentabelle

Insgesamt 7 Szenario-Datensätze. Klicken Sie auf Spaltenköpfe zum Sortieren oder filtern Sie unten.

Sozialleistung / Förderart
Gesetzesgrundlage
Referenzbetrag / Satz
Besonderheit 2026
Bürgergeld (Alleinstehend)SGB II § 20563,00 €Regelbedarfsstufe 1 zzgl. tatsächliche angemessene KdU (Miete/Heizung)
BasiselterngeldBEEG § 2300 - 1.800 €65-100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Geburt, max. 14 Monate
KindergeldEStG § 66 / BKGG250,00 €Einheitlich je Kind; Kinderzuschlag (KiZ) bis zu 292 € zusätzlich möglich
KrankengeldSGB V § 4770% Brutto / 90% NettoDeckelung auf das niedrigere der beiden; abzüglich AN-Sozialversicherungsanteile
Arbeitslosengeld ISGB III § 14960% bzw. 67%Erhöhter Leistungssatz (67%) bei mindestens einem kindergeldberechtigten Kind
Pflegegeld Grad 2 / 3SGB XI § 37332 € / 573 €Häusliche Pflege durch Angehörige; ab Grad 4: 765 €, Grad 5: 947 € monatlich
Rentenwert (AR)SGB VI § 6839,32 € je EPEinheitlicher aktueller Rentenwert in den alten und neuen Bundesländern
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Stand: 2026 Deutsche Sozialgesetzgebung (SGB / BEEG / WoGG)

Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss: Alle Berechnungen, Orientierungswerte und Beispielszenarien auf dieser Plattform dienen ausschließlich zu Informations- und Orientierungszwecken. Sie stellen keine behördliche Rechts- oder Sozialberatung dar. Tatsächliche Leistungsansprüche hängen stets von den individuellen behördlichen Bescheiden der zuständigen Träger ab.
Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch (SGB I-XII) Bundesrepublik Deutschland

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Direkt verifizierte Antworten für finanzielle Entscheider und Analysten.

Nein. Wohngeld ist vorrangig vor Bürgergeld. Wer seinen Lebensunterhalt mit Wohngeld und eventuellem Kinderzuschlag selbst decken kann, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.