Berechnung der Gewerbesteuer nach § 11 GewStG: 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen, 3,5% Steuermesszahl, Hebesatz und § 35 EStG Anrechnung.
Berechnung der Gewerbesteuer nach § 11 GewStG: Gewinn, 24.500 € Freibetrag, 3,5% Steuermesszahl, kommunaler Hebesatz und § 35 EStG Einkommensteuer-Anrechnung.
Gewinn aus Gewerbebetrieb nach EStG bzw. KStG
Gesetzlicher Mindesthebesatz in Deutschland: 200%
10.21 %
2.117,50 €
-8.470,00 €
Faktor 4,0 auf ESt (§ 35 EStG)211,75 €
Tatsächliche Mehrbelastung nach EStGewerbesteuer = (Gewerbeertrag - Freibetrag) × 3,5% × (Hebesatz / 100)Der Steuermessbetrag beträgt 3,5% des auf volle 100 € abgerundeten Gewerbeertrags (abzüglich Freibetrag). Dieser wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Gesamtsteuerbelastung für GmbH und UG: 15% KSt, 5,5% Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und 25% Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung.
Berechnung des geldwerten Vorteils nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 1% Verbrenner, 0,5% Hybrid, 0,25% Elektroauto, Fahrten zur Arbeit (0,03% / km) und Netto-Kosten.
Amtliche Gebühren nach GNotKG Tabelle B: Notarkosten für Kaufvertrag und Grundschuld, Grundbuchamt für Eigentumsumschreibung und Auflassungsvormerkung.