Dienstreisekosten nach § 26 EStG abrechnen: Inlandstaggeld (€26,40/Tag mit Zwölftelregelung), Nächtigungsgeld (€15) und amtliches Kilometergeld (€0,42–€0,50/km).
Unter 3 Stunden entfällt das Taggeld; ab 12 Stunden gebührt das volle Taggeld von €26,40.
Reisekosten = (km × €0,42) + [Std. × €2,20 (max. €26,40/Tag) - Mahlzeiten] + (Nächte × €15)Gemäß § 26 Z 4 EStG sind amtliches Kilometergeld und Taggelder (unter Anwendung der Zwölftelregelung und Mahlzeitenkürzungen) bis zu den Höchstsätzen vollkommen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
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Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.