Berechnung der Steuer auf Abfindungen nach der gesetzlichen Fünftelregelung (§ 34 EStG): Steuerersparnis, Regelabfindung nach § 1a KSchG und Netto-Auszahlung.
Berechnung der Steuer auf Abfindungen nach der gesetzlichen Fünftelregelung (§ 34 EStG): Vergleich reguläre Besteuerung vs. Fünftelregelung, Steuerersparnis und Netto-Auszahlung.
Zu versteuerndes Einkommen im Entlassungsjahr ohne die Abfindung
Vom Arbeitgeber vereinbarte Brutto-Abfindungssumme
+0,00 €
40.1 %
14.020,00 €
Mit Tarifermäßigung (§ 34 EStG)13.944,00 €
Ohne Entlastung (volle Progression)Steuer(Abfindung) = 5 × [ Steuer(zvE + Abfindung/5) - Steuer(zvE) ]Die Steuer auf die Abfindung wird ermittelt, indem ein Fünftel der Abfindung dem regulären zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird. Die resultierende Mehrsteuer wird verfünffacht, wodurch Progressionseffekte wirksam vermieden werden.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
19% Regelsatz, 7% ermäßigter Steuersatz, Netto-Brutto-Umrechnung und Skonto-Rechner.
Berechnung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus nach BEEG.