Vergleich zwischen lebenslanger Pensionskassenrente (6.8% Umwandlungssatz) und Kapitalbezug mit Break-even-Alter, Steuereffekten und Vererbbarkeit.
Gesetzliches BVG-Obligatorium: 6.8% | Überobligatorisch meist 5.0% - 5.8%
Jahresrente = Altersguthaben × Umwandlungssatz | Nettokapital = Altersguthaben × (1 - Kapitalsteuersatz)Die lebenslange Rente schützt vor dem Langlebigkeitsrisiko und Börsenschwankungen. Der Kapitalbezug bietet maximale Flexibilität und Vererbbarkeit an Hinterbliebene.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.