Gesetzlich zulässige Mietzinserhöhung oder Anspruch auf Mietzinssenkung nach BWO-Referenzzinssatz, 40% Teuerungsausgleich und Kostensteigerung (VMWG).
Ohne Heiz- und Nebenkosten
Gemäss Art. 16 VMWG dürfen max. 40% überwälzt werden
Sie haben einen begründeten Anspruch auf Mietzinssenkung von CHF 25,79 pro Monat. Fordern Sie diese formell schriftlich beim Vermieter ein.
Gesamtveränderung (%) = Δ Zinssatz (3.0% / Viertelprozent) + 40% × Δ LIK-Teuerung + KostenpauschaleBei Referenzzinssätzen bis 5.0% berechtigt jede Viertelprozent-Änderung (0.25 Prozentpunkte) zu einer Mietanpassung von 3.0% (bzw. ca. 2.91% Senkung). Teuerung darf nur zu 40% überwälzt werden.
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