Kraftfahrzeugsteuer nach KraftStG: Hubraumanteil (2,00 € Benzin / 9,50 € Diesel), gestaffelte CO2-Emissionsbesteuerung ab 96 g/km und Elektro-Befreiung.
Berechnung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG): Hubraumanteil (2,00 € Benzin / 9,50 € Diesel), gestaffelte CO2-Emissionsbesteuerung ab 96 g/km und Steuerbefreiung für Elektroautos.
Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld P.1
Im Fahrzeugschein unter Feld V.7 (Freigrenze bis 95 g/km)
≈ 8 € / Monat
petrol
30 €
15 × 2.00 € je 100 cm³62 €
Komp. ab 96 g/kmKfz-Steuer = (Hubraum-Einheiten × 2,00 € / 9,50 €) + gestaffelte CO2-Steuer (ab 96 g/km)Die Pkw-Steuer setzt sich aus dem Hubraumsockel (je angefangene 100 cm³: 2,00 € für Benziner, 9,50 € für Diesel) und der progressiven CO2-Komponente ab 96 g/km (2,00 € bis 4,00 € je g/km) zusammen. Elektroautos sind bis zu 10 Jahre befreit.
Dieser Rechner basiert auf deterministischen Algorithmen. Die Ergebnisse dienen als Orientierungshilfe und besitzen keine rechtliche Bindungswirkung.
Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, Eigenverbrauchsquote, Speicher und Amortisation.
Wirtschaftlichkeitsvergleich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Jahresarbeitszahl (JAZ), KfW-Heizungsförderung 458 (bis zu 70% Zuschuss) und 10-Jahres-Gesamtkosten.
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